Betriebsanweisungen
Anforderungen
Nach § 14 der neuen Gefahrstoffver- ordnung sind für den Umgang mit Gefahrstoffen Betriebsanweisungen zu erstellen.
Diese enthalten alle, für die Beschäf- tigten, wichtigen Informationen über die vom Stoff ausgehenden Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhalten bei einem Unfall, Erste Hilfe und Entsor- gung.
Die Betriebsanweisungen sind an ge- eigneter Stelle der Arbeitstätte be- kanntzugeben. Weiter bilden sie die Grundlage für die Durchführung von Unterweisungen.
Anfertigung von Gefahrstoffbetriebsanweisungen
Die Betreibsanweisungen werden, auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Sicherheitsdaten- blätter des Gefahrstoff-Lieferanten, angefertigt.
Anfertigung sonstiger Anweisungen
Auf Anfrage werden auch Betriebsan- weisungen für Maschinen bzw. gefähr- liche Tätigkeiten, auf Basis eines individuellen Angebotes, erstellt.
