Sicherheitstechnische Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit
Anforderungen nach Arbeits-
sicherheitsgesetz und BGV A2
Das Arbeitssicherheitsgesetz fordert vom Arbeitgeber die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit für die sicherheitstechnische Betreuung und Beratung über Maßnahmen zur Unfall- verhütung und Arbeitsschutz.
Durch die Berufsgenossenschaften wer- den diese Anforderungen in der Unfall- verhütungsvorschrift BGV A2 konkreti- siert und der zeitliche Umfang der Betreuung geregelt.
Wesentliche Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Beratung des Arbeitgebers und verantwortlicher Personen
- Sicherheitstechnische Prüfungen
- Durchführung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung beobachten
- Förderung von Bewußtsein und sicherheitsgerechtem Verhalten der Beschäftigten
